Deutliche Ohrfeige für das Innenministerium Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln hat die politische Landschaft erschüttert. Die Richter entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen und behandeln darf.…

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