Riesige Maskenbestände aus der Frühphase der Pandemie

Zu Beginn der Corona-Pandemie ließ das Bundesgesundheitsministerium unter dem damaligen Minister Jens Spahn Schutzmasken in einer Größenordnung beschaffen, die sich im Nachhinein als deutlich zu groß erwies. Insgesamt kaufte das Ministerium nahezu sechs Milliarden Corona-Schutzmasken, um Versorgungslücken in einer unübersichtlichen Lage zu verhindern. Jahre später zeigt sich jedoch, dass ein erheblicher Teil dieser Bestände niemals zum Einsatz kam.

Nach Angaben der Bundesregierung sind rund drei Milliarden der beschafften Masken ungenutzt geblieben und anschließend verbrannt worden. Die Größenordnung ist bemerkenswert: Damit wurde etwa die Hälfte der eingekauften Menge nicht verteilt oder getragen, sondern am Ende entsorgt. Die Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor.

Entsorgung kostet Millionen – und schafft neue Fragen

Neben den ursprünglichen Beschaffungskosten fallen nun auch Kosten für die Verwertung an. Laut Bundesregierung belaufen sich diese Ausgaben bislang auf rund acht Millionen Euro. Gemeint sind Kosten, die durch Lagerung, Logistik und die Vernichtung der Ware entstehen. Der Vorgang zeigt, dass Fehlmengen in der Krise zwar verhindert wurden, der Überschuss später jedoch zusätzliche Belastungen für den Staat mit sich brachte.

Im Kern geht es nicht nur um die Vernichtung selbst, sondern um die Frage, wie es zu solchen Mengen kommen konnte: Wer entschied über die Volumina, wie wurde der Bedarf berechnet, und welche Kontrollmechanismen griffen während der Beschaffungsphase? Der Fall ist deshalb politisch brisant, weil die Entsorgung ungenutzter Schutzware als sichtbares Zeichen ineffizienter Krisenbeschaffung wahrgenommen wird.

Jens Spahn

Rechnungshof: Mehrheit der Masken nie verwendet

Bereits 2024 hatte der Bundesrechnungshof die Maskenbeschaffung kritisch bewertet. In seiner damaligen Feststellung heißt es wörtlich, dass „mehr als zwei Drittel der beschafften Masken nie verwendet wurden“. Zudem wurde beschrieben, dass „mehr als die Hälfte“ der Bestände zu diesem Zeitpunkt bereits vernichtet worden sei oder dafür vorgesehen war.

Damit erhält die aktuelle Zahl von drei Milliarden verbrannten Masken einen klaren Kontext: Die Vernichtung ist keine kurzfristige Einzelmaßnahme, sondern das Ergebnis eines länger laufenden Abbaus von Überbeständen. Zugleich macht der Rechnungshof-Befund deutlich, dass nicht nur einzelne Posten, sondern ein großer Anteil der gesamten Beschaffung am Bedarf vorbeiging.

Kritik an fehlender Aufarbeitung und Steuerung

Ein weiterer Punkt wiegt politisch schwer: Der Rechnungshof bemängelte ausdrücklich, dass eine kritische Aufarbeitung fehle. Konkret wurde eine „fehlende kritische Aufarbeitung“ moniert, also die Frage, warum zu viel gekauft wurde, wie Verträge geschlossen wurden, und welche Lehren daraus für zukünftige Krisen gezogen werden.

Gerade weil die Pandemie von Unsicherheit geprägt war, erwarten viele Beobachter heute Transparenz darüber, wie Entscheidungen zustande kamen. Der Fall berührt mehrere Ebenen: die Bedarfsplanung in einer Ausnahmesituation, die Lagerfähigkeit und Haltbarkeit von Produkten sowie die Fähigkeit der Verwaltung, dynamisch nachzusteuern, sobald sich die Marktlage entspannte und Lieferketten stabilisierten.

Die Dimensionen bleiben zentral: nahezu sechs Milliarden beschaffte Masken, rund drei Milliarden davon vernichtet, bisher acht Millionen Euro Verwertungskosten. Diese Zahlen stehen nun sinnbildlich für die Herausforderung, in einer Krise schnell zu handeln, ohne dabei langfristig unkontrollierbare Überhänge aufzubauen.

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