Bundesverwaltungsgericht setzt Innenministeriumsentscheidung außer Kraft
Das Bundesverwaltungsgericht hat das von Nancy Faeser im Jahr 2024 erlassene Verbot der Zeitschrift COMPACT aufgehoben. Grundlage des damaligen Eingriffs war das Vereinsgesetz – ein rechtlich fragwürdiger Weg, um gegen ein journalistisches Medium vorzugehen. Die Richter stellten klar: „Das Grundgesetz schützt auch Meinungen, die der Mehrheitsgesellschaft zuwiderlaufen.“
Kritik an Migration, Corona und Ukraine bleibt erlaubt
Die vom Innenministerium angeführten Texte, die sich kritisch mit Migrationsfragen, der Pandemiebekämpfung oder der Ukraine-Politik befassten, stufte das Gericht als „teilweise polemisch“, aber vom Schutz der Meinungsfreiheit gedeckt ein. Auch das Aufgreifen von Verschwörungserzählungen oder historischen Thesen sei kein ausreichender Grund für ein Verbot: Artikel 5 des Grundgesetzes garantiere eben auch kontroverse Debatten.
Nähe zu Sellner kein Verbotsgrund
Scharfe Worte fand das Gericht für die Nähe des Magazins zum Remigrationskonzept von Martin Sellner. Das darin enthaltene Weltbild widerspreche der Menschenwürde, insbesondere durch die Unterscheidung von Staatsbürgern mit und ohne Migrationshintergrund. Dennoch gelte: Nur wenn diese Sichtweise die Ausrichtung des Magazins insgesamt präge, könne ein Verbot greifen – und das sei nicht der Fall.
Pressefreiheit ist nicht über das Vereinsrecht auszuhebeln
Schon im Eilverfahren 2024 hatte das Gericht Zweifel an der Maßnahme geäußert. In der finalen Urteilsbegründung heißt es nun unmissverständlich: Der Staat dürfe das Verbot von Presseerzeugnissen nicht durch das Vereinsrecht umgehen. Zuvor mögliche Alternativen wie medienrechtliche Schritte oder punktuelle Auflagen seien nicht ausgeschöpft worden.
Elsässers Reaktion auf das Urteil
Jürgen Elsässer, Chefredakteur von COMPACT, zeigte sich unmittelbar nach der Entscheidung siegessicher: „Das ist eine schallende Ohrfeige für Nancy Faeser. Pressefreiheit lässt sich nicht verbieten.“
Nancy Faesers Politik gegen COMPACT scheitert auf ganzer Linie
Totalversagen: ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD)
Ein autoritärer Vorstoß ohne Bestand
Der Versuch, das Magazin COMPACT mit staatlicher Macht zum Schweigen zu bringen, ist krachend gescheitert. Was Nancy Faeser 2024 als entschlossenen Schritt gegen Extremismus verkaufte, wurde nun vom höchsten Verwaltungsgericht als verfassungswidrig entlarvt. Ihr politisches Vorgehen fand ein jähes Ende in der Realität des Rechtsstaats.
Eine Ministerin gegen das Grundgesetz
Mit dem Vereinsverbot gegen ein Pressemedium trat Faeser das Grundgesetz mit Füßen. Das Gericht stellte klar: „Ein Vereinsverbot darf nicht zur Umgehung der Pressefreiheit dienen.“ Ein eklatanter Bruch ihrer Pflicht, das Grundgesetz zu achten – für eine Bundesministerin ein beispielloser Vorgang.
Rückzug aus der Politik – aber ohne Verantwortung
Nach dem Scheitern bei der Hessenwahl und ihrer Ablösung als Ministerin verschwand Nancy Faeser aus dem politischen Rampenlicht. Doch wäre das Urteil früher ergangen, hätte es wohl ihren Rücktritt erzwungen. Ihr Kurs beschädigte das Vertrauen in den Staat – weit über Parteigrenzen hinaus.
Rechtsstaat im Visier des Staates?
Faesers rigoroses Vorgehen – inklusive Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und medial inszenierten Einsätzen – war ein Angriff auf die rechtsstaatliche Ordnung. Im angeblichen „Kampf gegen Rechts“ schuf sie einen rechtsfreien Raum für politische Willkür.
Die wahre Verteidigung der Verfassung kam vom Gericht
„Wir werden Verfassungsfeinde bekämpfen“, sagte Faeser einst zur Begründung des Verbots. Die Ironie des Verfahrens: Das Bundesverwaltungsgericht hat nun genau das getan – und Nancy Faeser selbst in ihre Schranken gewiesen. Ein Lehrstück politischer Überheblichkeit – und ein klares Signal für die Stärke demokratischer Institutionen.