Ruhrgebiet greift hart durch gegen soziale Migranten

Mehrere Städte im Ruhrgebiet haben im vergangenen Jahr mit Nachdruck gegen den Bezug von Bürgergeld durch EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien vorgegangen. Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund und Hagen entzogen insgesamt 1181 Personen Sozialleistungen und stellten zugleich eine Ausreiseverpflichtung fest. Die Kommunen begründen das Vorgehen mit massiv steigenden Kosten, wachsender Überlastung der Verwaltungen und dem Vorwurf eines gezielten Zugriffs auf die deutschen Sozialsysteme.

Die Maßnahmen markieren eine deutliche Verschärfung der kommunalen Praxis und verdeutlichen, wie stark der Druck auf Städte und Gemeinden inzwischen geworden ist.

Zahlen zeigen Ausmaß der Eingriffe

Die Verteilung der Fälle macht die Dimension deutlich. In Duisburg verloren 556 Personen ihren Anspruch auf Sozialleistungen, in Gelsenkirchen waren es 506 Fälle. Dortmund entzog in 116 Fällen Leistungen, während Hagen bislang lediglich drei Verfahren abgeschlossen hat. Insgesamt summieren sich die Eingriffe auf 1181 Entscheidungen, die jeweils tief in das Leben der Betroffenen eingreifen.

Rechtlich stützen sich die Kommunen auf EU-Vorgaben, wonach die Arbeitnehmerfreizügigkeit entfällt, wenn keine ausreichende eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts erfolgt.

Hagen unter besonderem Kostendruck

Besonders angespannt ist die Situation in Hagen. In der Stadt mit rund 190000 Einwohnern leben nach Angaben der Verwaltung etwa 7000 Zugewanderte aus Rumänien und Bulgarien. Mehr als 55 Prozent dieser Gruppe beziehen Leistungen vom Jobcenter, was die Kommune jährlich rund zehn Millionen Euro kostet.

Der neue Oberbürgermeister Dennis Rehbein machte die Brisanz deutlich und sagte wörtlich: „Grundsätzlich brauchen wir Zuwanderung in Arbeit. Aber das gezielte Einwandern in Sozialsysteme, und das gibt es durchaus, untergräbt die Akzeptanz in der Bevölkerung.“ Die Stimmung in der Stadt sei spürbar rauer geworden, auch bei Menschen mit eigener Migrationsgeschichte.

Kritik an EU-Arbeitsdefinition

Ein zentraler Streitpunkt ist die geltende EU-Regelung, nach der bereits eine minimale Beschäftigung ausreicht, um als Arbeitnehmer zu gelten. 5,5 Stunden Arbeit pro Woche können genügen, um Zugang zu Sozialleistungen zu erhalten. Rehbein kritisierte diese Schwelle scharf und erklärte: „Das sind wenige Hundert Euro im Monat. Davon kann man in Deutschland schlicht nicht leben.“

Aus seiner Sicht begünstigen diese Regeln Fehlanreize und machten es Kommunen schwer, wirksam gegen Missbrauch vorzugehen.

Gelsenkirchen als Vorreiter eines harten Kurses

Deutlich strenger agiert Gelsenkirchen. Dort wird der Arbeitnehmerstatus in der Regel aberkannt, wenn weniger als ein Drittel des Lebensunterhalts selbst erwirtschaftet wird. Ein leitender Mitarbeiter der Ausländerbehörde sagte dazu wörtlich: „Diese Voraussetzungen reichen nicht aus, um eine Arbeitnehmereigenschaft zu begründen.“

Die Folge sind sogenannte Verlustfeststellungen, die ganze Familien betreffen können. Nach Angaben der Stadt haben Gerichte diese Praxis mehrfach bestätigt.

Juristische Einordnung und Kritik

Nicht unumstritten ist dieses Vorgehen. Die Dortmunder Fachanwältin für Migrationsrecht Lisa Chiarelli warnte vor pauschalen Annahmen und sagte: „Ein Generalverdacht ist unzulässig. Jeder Fall muss individuell geprüft werden.“ Sie verwies darauf, dass Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder familiäre Schicksale eine Erwerbstätigkeit einschränken können.

Gleichzeitig räumte sie ein, dass der politische Druck spürbar zugenommen habe. „Der Konsens ist klar: Die Behörden sollen härter durchgreifen. Der Wind ist rauer geworden.“

Gesellschaftlicher Konflikt verschärft sich

Die Debatte reicht längst über Verwaltungsfragen hinaus. In vielen Städten wächst die Sorge, dass die Akzeptanz für Zuwanderung insgesamt leidet. Rehbein schilderte Gespräche aus seinem Alltag und sagte wörtlich: „Menschen mit Migrationshintergrund sagen mir selbst, dass sie das als unfair empfinden, weil sie sich hier alles erarbeitet haben.“

Zwischen sozialer Verantwortung, rechtlichen Vorgaben und finanziellen Zwängen stehen die Kommunen vor einem Grundkonflikt, der sich weiter zuspitzt. Die steigende Zahl der Leistungsentzüge zeigt, dass viele Städte inzwischen bereit sind, alle verfügbaren Instrumente auszuschöpfen.

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