Neues Gesetz belastet Mandanten ab Juni 2025
Wer ab dem 1. Juni 2025 rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen will, muss tiefer in die Tasche greifen. Mit dem Inkrafttreten des Kostenrechtsänderungsgesetzes steigen die Anwaltskosten in Deutschland um 6 bis 9 Prozent.
Die Preisanpassung betrifft sämtliche Gebührenordnungen – vom Streitwertverfahren bis zur Pflichtverteidigung. Die Folge: Rechtsverfolgung wird für viele zum finanziellen Risiko.
Gebührensprünge bei gängigen Streitwerten
Die Anhebung betrifft auch alltägliche Streitfälle. Wer sich etwa bei einem Streitwert von 10.000 Euro rechtlich absichern möchte, zahlt nun 652 Euro statt 614 Euro. Kleinere Verfahren bis 500 Euro kosten künftig 51,50 Euro statt 49 Euro.
Für Pflichtverteidiger steigen die Pauschalgebühren um 9 Prozent, was die Justizkosten zusätzlich in die Höhe treibt. Viele Betroffene müssen nun abwägen, ob sie sich ein Verfahren überhaupt noch leisten können.
Versicherungen unter finanziellem Druck
Auch die Rechtsschutzversicherer sehen sich durch die Reform stark belastet. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) belaufen sich die erwarteten Mehrkosten auf 250 Millionen Euro jährlich.
Im Jahr 2024 waren rund 27,3 Millionen Rechtsschutzverträge aktiv. 4,8 Millionen Versicherungsfälle wurden abgerechnet. Dabei zahlten die Unternehmen insgesamt 3,8 Milliarden Euro – davon entfielen über 80 Prozent auf Anwaltskosten.
Immer mehr Menschen verzichten auf Klage
Die neuen finanziellen Hürden wirken sich bereits aus. Laut einer Umfrage unter Rechtsanwälten raten 52 Prozent ihrer Mandanten vom Klageweg ab, weil die Kosten den Nutzen übersteigen könnten. Gleichzeitig geben 60 Prozent der Ratsuchenden an, sich aus Kostengründen gegen eine Klage entschieden zu haben.
Digitalisierung bleibt außen vor
Kritik kommt auch aus der Branche selbst. Neue Arbeitsweisen wie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Kanzleien – etwa für Recherche oder Schriftsatzerstellung – bleiben im aktuellen Kostenmodell unberücksichtigt. Auch massenhafte Verfahren, wie etwa im Dieselskandal, hätten ein eigenes Gebührenmodell verdient.
Der GDV kritisiert: „Das Gesetz versäumt es, digitale Effizienzgewinne ins Gebührenrecht zu integrieren.“