Die Reform greift tief in die Versorgung ein
Die neue Apothekenreform ist weit mehr als eine kleine Korrektur im Gesundheitswesen. Sie verschiebt Zuständigkeiten spürbar, weitet Befugnisse aus und macht Apotheken künftig zu deutlich wichtigeren Anlaufstellen für Patienten. Künftig sollen sie nicht nur mehr Impfungen, Vorsorgeleistungen, Tests und Blutentnahmen anbieten dürfen. In bestimmten Fällen sollen sie sogar verschreibungspflichtige Medikamente ohne vorherigen Arztbesuch abgeben können.
Die schwarz rote Koalition verkauft das als Modernisierung der Versorgung. Tatsächlich ist es ein erheblicher Eingriff in die bisherige Ordnung des Systems. Apotheken bleiben formal keine Arztpraxen, rücken aber faktisch deutlich näher an medizinische Entscheidungen heran. Genau deshalb ist die Reform so umstritten. Für viele Patienten wird der Zugang zu Leistungen einfacher. Gleichzeitig wächst die Sorge, dass Grenzen verwischt werden, die bislang bewusst klar gezogen waren.
Der Druck auf die Apotheken ist längst dramatisch
Die Reform kommt nicht aus Bequemlichkeit, sondern aus einer strukturellen Notlage. Vor allem kleinere und ländliche Apotheken kämpfen seit Jahren mit Personalmangel und sinkender Wirtschaftlichkeit. Die Zahl der Betriebe schrumpft immer weiter. Ende März lag sie nur noch bei 16.541. Das ist der niedrigste Stand seit 1977.
Schon diese Zahl zeigt, wie ernst die Lage ist. Das klassische Modell trägt vielerorts immer schlechter. Zwar stammen weiterhin mehr als 90 Prozent des Umsatzes aus dem Kerngeschäft mit Arzneimitteln mit und ohne Rezept. Doch genau dieses Modell reicht offenbar nicht mehr aus, um die Fläche stabil zu halten. Die Reform ist deshalb auch ein Versuch, den Apotheken neue Aufgaben und damit neue wirtschaftliche Perspektiven zu geben.
Medikamente ohne Rezept werden in Teilen möglich
Der wohl heikelste Punkt ist die neue Möglichkeit, bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Das ist ein echter Systembruch, auch wenn er nur unter engen Voraussetzungen vorgesehen ist.
Erlaubt werden soll dies in zwei Fällen:
- bei bekannten Medikamenten, die Patienten bereits seit längerer Zeit einnehmen
- bei unkomplizierten Formen bestimmter akuter Erkrankungen
Im ersten Fall soll einmalig die kleinste Packung abgegeben werden dürfen, wenn das Fortführen der Therapie keinen Aufschub duldet. Im zweiten Fall will das Ministerium später noch genau festlegen, für welche Erkrankungen und unter welchen Regeln dies gilt.
Es gibt allerdings klare Grenzen. Nicht erlaubt werden soll die Abgabe bei systemisch wirkenden Antibiotika und bei Mitteln mit hohem Missbrauchs oder Abhängigkeitspotenzial. Dazu zählen unter anderem:
- opioidhaltige Arzneimittel
- Hypnotika
- Sedativa
- Stimulanzien
- Anxiolytika
Wichtig ist auch: Wer solche Medikamente ohne Rezept erhält, muss sie selbst bezahlen.
Bei Lieferproblemen sollen Patienten schneller versorgt werden
Ein weiterer Kernpunkt betrifft die Versorgung bei fehlenden Arzneien. Wenn ein verordnetes Medikament in der Apotheke nicht vorhanden ist, soll es künftig leichter sein, ein alternatives Präparat direkt mitzunehmen. Bisher musste das Ersatzmittel zusätzlich auch beim Großhandel verfügbar sein. Künftig soll es genügen, wenn die Apotheke selbst ein passendes Mittel vorrätig hat.
Das klingt technisch, ist aber praktisch hochrelevant. Patienten könnten dadurch schneller versorgt werden, statt erneut warten oder nachbestellen zu müssen. Für Apotheken bedeutet es weniger bürokratischen Aufwand und mehr Flexibilität. Diese Regelung ist zunächst allerdings nur befristet vorgesehen.
Die Apotheke wird zur Impfstation mit deutlich breiterem Angebot
Auch bei Impfungen greift die Reform tief ein. Bislang durften Apotheken vor allem gegen Grippe und Corona impfen. Künftig sollen alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen dort möglich sein. Dazu gehören zum Beispiel Impfungen gegen Tetanus oder gegen FSME, also durch Zecken übertragene Virusinfektionen.
Damit werden Apotheken noch stärker in die unmittelbare Gesundheitsversorgung eingebunden. Für Patienten bedeutet das kürzere Wege und mehr Auswahl. Für das System bedeutet es eine weitere Verlagerung von Leistungen aus Arztpraxen heraus. Gerade im ländlichen Raum dürfte das spürbar werden.
Neue Tests und Blutentnahmen bringen zusätzliche Eingriffe
Die Reform sieht außerdem vor, dass Apotheken künftig Schnelltests auf bestimmte Erreger anbieten dürfen, die Patienten selbst bezahlen. Genannt werden unter anderem:
- Adenoviren
- Influenza
- Noroviren
- RS Viren
- Rotaviren
Das soll helfen, Infektionen früher zu erkennen und Infektionsketten schneller zu unterbrechen.
Zusätzlich sollen Apotheken künftig auch Standard Blutentnahmen aus der Vene durchführen dürfen, etwa zur Kontrolle von Medikamentenwirkungen. Das gilt nur für Erwachsene ab 18 Jahren. Voraussetzung ist eine vorherige ärztliche Schulung. Auch hier lautet die politische Begründung, Arztpraxen zu entlasten. Kritiker sehen darin allerdings einen weiteren Schritt in Richtung Aufgabenverlagerung ohne klare Systemgrenzen.
Vorsorge und Früherkennung werden ausgeweitet
Künftig sollen Apotheken auch neue Leistungen zur Vorbeugung und Früherkennung anbieten können. Genannt werden insbesondere Angebote rund um:
- Herz Kreislauf Erkrankungen
- Diabetes
- Rauchen
Damit wächst die Rolle der Apotheke weiter. Sie wird nicht mehr nur Ort für Medikamente und Beratung sein, sondern zunehmend eine niedrigschwellige Gesundheitsstation. Genau das macht die Reform für die einen attraktiv und für die anderen bedenklich.
Auch intern wird das System gelockert
Nicht nur für Patienten, auch für die Betriebe selbst bringt das Gesetz große Änderungen. Erfahrene pharmazeutisch technische Assistentinnen und Assistenten, also PTA, sollen Apotheken künftig vorübergehend leiten dürfen. Diese Vertretung soll mit behördlicher Genehmigung für maximal 20 Tage möglich sein, davon höchstens 10 Tage am Stück. Gerade auf dem Land soll so der Betrieb eher aufrechterhalten werden können.
Außerdem sollen die Öffnungszeiten stärker in die Eigenverantwortung der Apotheken gelegt werden. Bislang ergeben sich aus der Pflicht zur ständigen Dienstbereitschaft relativ feste Zeiten, zum Beispiel werktags von 8.00 bis 18.30 Uhr. Künftig sollen die Betriebe flexibler an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden können.
Ärzte und Kassen laufen Sturm
Die Reform stößt auf erhebliche Kritik. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt zwar, dass Apotheken mehr Leistungen übernehmen können. Gleichzeitig warnt sie, dass dies nur mit wirtschaftlich gesunden Betrieben funktionieren könne. Die Branche drängt deshalb auf eine längst diskutierte Honorarerhöhung.
Deutlich schärfer reagieren die Ärzte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt: „Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie sind keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gegeben werden dürfen.“ Noch deutlicher wird sie mit dem Satz: „Medikamente sind keine Bonbons.“
Auch die Krankenkassen sind unzufrieden. Besonders bei der neuen Regelung zu Biosimilars wächst der Widerstand. Für biotechnologisch hergestellte Präparate mit ausgelaufenem Patentschutz sollen bis Mitte 2028 keine exklusiven preisdämpfenden Rabattverträge mehr zulässig sein. Die Kassen sprechen hier von einem weiteren Geschenk an die Pharmaindustrie.
Für Patienten wird vieles leichter und zugleich heikler
Die Reform bringt zweifellos Erleichterungen. Patienten können künftig schneller an Leistungen kommen, Wege sparen und manche Versorgung direkter erhalten. Aber genau darin liegt auch der Sprengstoff. Denn das System wird bequemer, aber auch unübersichtlicher. Apotheken bekommen mehr Verantwortung, mehr Befugnisse und mehr Einfluss auf die unmittelbare Versorgung.
Damit verändert sich das Gesundheitswesen nicht schrittweise, sondern an mehreren Stellen gleichzeitig. Die Apotheke wird spürbar aufgewertet, die Arztpraxis wird partiell entlastet, aber auch teilweise umgangen. Für viele Patienten mag das praktisch sein. Für das bisherige Gleichgewicht im System ist es ein tiefer Einschnitt.

