EU greift erstmals zu Handelssanktionen gegen chinesische Firmen
Die Europäische Union verbietet chinesischen Unternehmen künftig den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen für medizinische Geräte über fünf Millionen Euro. Dies ist der erste praktische Einsatz eines 2022 eingeführten Regelwerks, das sogenannte Gegensanktionen bei unfairem Marktzugang ermöglicht. Die Maßnahme richtet sich konkret gegen die Benachteiligung europäischer Produkte auf dem chinesischen Markt.
Brüssel reagiert auf systematische Diskriminierung
Bereits seit Monaten beklagt die EU-Kommission, dass europäische Firmen – insbesondere im Gesundheitsbereich – in China durch bürokratische Hürden systematisch benachteiligt werden. Ein Sprecher der Kommission sagte: „Wir wollen einen gleichwertigen Marktzugang – und dazu ist diese Maßnahme notwendig.“ Betroffen sind unter anderem medizinische Verbrauchsgüter, Diagnosetechnik und OP-Geräte.
Betroffene Produktkategorien und mögliche Ausnahmen
Die Sanktionen gelten für eine breite Palette medizinischer Produkte, etwa Masken, Verbände, medizinische Analysegeräte und chirurgische Systeme. Sie gelten nur für Aufträge ab fünf Millionen Euro. Die EU schließt jedoch nicht aus, dass in Ausnahmefällen chinesische Firmen weiterhin teilnehmen dürfen – beispielsweise, wenn kein anderes Angebot vorliegt.
Ziel ist Öffnung chinesischer Beschaffungsmärkte
Mit diesem Schritt will Brüssel Druck auf die chinesische Regierung ausüben, den eigenen Markt für europäische Hersteller zu öffnen. Das seit 2022 geltende Instrument wurde genau für solche Fälle geschaffen: Staaten, die europäische Anbieter ausschließen oder benachteiligen, werden im Gegenzug vom europäischen Markt ausgeschlossen.
Peking kontert mit Kritik am europäischen Vorgehen
Die Reaktion aus China ließ nicht lange auf sich warten. Ein Sprecher des Außenministeriums sprach von einem „ungerechten und einseitigen Schritt“ und warf der EU vor, „mit zweierlei Maß zu messen.“ Die Europäische Kommission betont jedoch, dass es sich nicht um eine pauschale Strafmaßnahme handele, sondern um einen gezielten Ausgleich für bestehende Wettbewerbsverzerrungen.