Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht juristisch gegen die Discounter Lidl und Penny vor. Grund ist die Werbung mit vergünstigten Preisen für App-Nutzer, ohne dass der reguläre Preis für alle Kunden deutlich angegeben wird. Verbraucherschützer sehen darin einen möglichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.
Fehlende Transparenz bei Preisangaben
Viele Supermärkte setzen inzwischen auf Apps, um Kunden durch exklusive Rabatte an sich zu binden. Wer sich registriert, erhält Preisvorteile – doch genau hier setzen die Vorwürfe der Verbraucherschützer an.
Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht der Verbraucherzentrale, erklärte: „Wenn auf Plakaten oder Handzetteln mit Preisen geworben wird, muss immer auch der Preis angegeben werden, der für Kunden ohne App gilt.“ Sie kritisierte, dass in den Märkten oft nur der App-Preis ersichtlich sei, während der reguläre Preis für andere Kunden nicht ausreichend kenntlich gemacht werde.
Aus diesem Grund wurden zwei Unterlassungsklagen gegen Lidl und Penny eingereicht. Die Verfahren laufen derzeit an den Landgerichten Heilbronn und Köln.
Discounter äußern sich nicht zu laufenden Verfahren
Die betroffenen Unternehmen reagierten zurückhaltend auf die Vorwürfe. Penny erklärte, dass bislang keine Klageschrift vorliegt und daher keine Stellungnahme abgegeben werde. Lidl teilte mit, dass das Unternehmen grundsätzlich keine laufenden Verfahren kommentiert.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind zudem weitere rechtliche Schritte gegen andere Händler in Planung.
Apps als Strategie zur Kundenbindung
Supermärkte nutzen Apps nicht nur zur Vergabe von Rabatten, sondern auch zur Sammlung von Kundendaten. Kunden erhalten durch die App zwar Vergünstigungen, zahlen dafür aber mit ihren Einkaufsdaten. Unternehmen versprechen sich davon gezieltes Marketing und eine stärkere Kundenbindung.
Verbraucherschützer kritisieren jedoch, dass App-basierte Preisvorteile nicht dazu führen dürfen, dass reguläre Preise unklar oder schwer ersichtlich sind. Die Preisangabenverordnung soll sicherstellen, dass Verbraucher jederzeit den tatsächlichen Preis für alle Kunden erkennen können.
Die Klage gegen Lidl und Penny könnte eine grundsätzliche Diskussion über digitale Rabattmodelle und Preistransparenz auslösen. Ob die Gerichte einen Verstoß feststellen, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass die Nutzung von Apps im Einzelhandel weiter zunimmt – mit Vorteilen für Unternehmen, aber möglichen Nachteilen für Verbraucher ohne digitale Angebote.