Regierungsplan: Haft statt geduldeter Lagerunterbringung
Die griechische Regierung hat eine Neuregelung des Aufenthaltsrechts für irreguläre Migranten vorgestellt. Nach dem vorliegenden Entwurf sollen künftig alle Personen, die sich ohne gültigen Status im Land befinden, mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren belegt werden – es sei denn, sie entscheiden sich für eine sofortige freiwillige Rückkehr in ihr Herkunftsland.
Klares Ultimatum an Migranten ohne Bleiberecht
Bislang wurden ausreisepflichtige Personen meist in Verwahrungseinrichtungen mit begrenztem Freigang untergebracht. Das neue Gesetz würde dieses Vorgehen komplett ersetzen. Eine Aussetzung der Haftstrafe ist laut Gesetzestext nicht möglich, außer im Fall einer freiwilligen Ausreise. Ziel sei es, den betroffenen Personen eine eindeutige Wahl zu lassen – „Gefängnis oder Rückflug“, heißt es in einer Mitteilung aus dem Migrationsministerium.
Asylverfahren über den Seeweg ausgesetzt
Im Zusammenhang mit der geplanten Reform wurde auch ein temporärer Asylstopp verhängt. Seit dem 11. Juli werden keine Asylanträge mehr von Migranten entgegengenommen, die über das Meer – vor allem aus Nordafrika – in Griechenland ankommen. Der Schritt folgt auf eine Serie von Anlandungen auf der Insel Kreta, wo innerhalb weniger Tage mehrere Tausend Menschen registriert wurden. Der Stopp gilt vorerst für drei Monate.
Wachsender Druck auf griechisches Aufnahmesystem
Griechenland steht seit Jahren unter starkem Migrationsdruck, insbesondere als Erstaufnahmeland in der EU. In vielen Fällen verbleiben Migranten über Jahre im Land, ohne regulären Status oder realistische Aussicht auf Anerkennung. Die neue Maßnahme ist Teil eines breiteren Plans zur Entlastung des Asylsystems und soll die Zahl illegaler Aufenthalte deutlich senken.
Signal an Schleusernetzwerke und Herkunftsstaaten
Mit der Gesetzesinitiative verfolgt die Regierung in Athen das Ziel, auch internationale Schleuserstrukturen zu schwächen. Gleichzeitig soll der Druck auf Herkunftsstaaten erhöht werden, ihre Staatsangehörigen wieder zurückzunehmen. Der geplante Automatismus zwischen Aufenthaltsbeendigung und Haftstrafe gilt vielen Beobachtern jedoch als umstritten, insbesondere im Hinblick auf internationale Menschenrechtsstandards.