Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, erhalten künftig Anspruch auf Mutterschutz. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde von CDU/CSU, SPD und Grünen gemeinsam erarbeitet und soll noch in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden.
Gesetz schließt Schutzlücke für betroffene Frauen
Bisher galt der Mutterschutz nur für Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 24. Woche oder eine Totgeburt erlitten. Für alle früheren Schwangerschaftsverluste gab es keine gesetzlich festgelegte Schutzfrist, sodass Frauen eine Krankschreibung selbst beantragen mussten.
Mit der neuen Regelung soll dies nun geändert werden: Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleben, erhalten einen gestaffelten Mutterschutz und müssen sich nicht mehr selbst um eine Krankschreibung kümmern.
Union und Grüne begrüßen die Neuregelung
Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher, bezeichnete den Gesetzentwurf als „wichtigen frauenpolitischen Meilenstein“. „Eine Frau, die ihr Kind still geboren hat, muss sich künftig nicht mehr selbst um eine Krankschreibung bemühen. Sie bekommt einen Schutzraum, um diesen schweren Verlust zu verarbeiten“, erklärte Breher.
Auch die Grünen-Politikerin Franziska Krumwiede-Steiner sieht die Änderung als längst überfällig an. „Jede dritte Frau in Deutschland erlebt eine Fehlgeburt. Für viele zerbricht in diesem Moment eine Welt. Es ist richtig, dass nun eine Lücke im Mutterschutzgesetz geschlossen wird.“
Unklare Zahlen zu betroffenen Frauen
Wie viele Frauen konkret von der Neuregelung profitieren werden, ist nicht exakt erfasst. Das Familienministerium gibt an, dass es keine offiziellen Statistiken zur Anzahl der betroffenen Frauen oder zur Inanspruchnahme von Mutterschutz gibt.
Schätzungen des Fraunhofer-Instituts gehen von 90.000 Fehlgeburten pro Jahr in Deutschland aus. Davon treten etwa 6000 zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche auf – diese Frauen würden künftig unter das neue Gesetz fallen. Fehlgeburten vor der 13. Woche bleiben von der Regelung ausgeschlossen.
Bundestagsentscheidung steht bevor
Der Bundestag wird noch in dieser Woche über das Gesetz abstimmen. Auch die FDP-Fraktion hat signalisiert, dass sie den Entwurf unterstützt. Die Neuregelung könnte somit ab 2025 in Kraft treten und Frauen nach einem frühen Schwangerschaftsverlust besser absichern.