Ab dem 1. Januar 2025 gelten in der EU neue Vorschriften für die Entsorgung von Alttextilien. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Recyclingquote zu erhöhen und die Umweltbelastung durch Textilmüll zu reduzieren.
Altkleider dürfen nicht mehr in den Restmüll
Künftig müssen alle ausrangierten Textilien in speziellen Sammelstellen entsorgt werden. Das betrifft nicht nur Kleidung, sondern auch Bettwäsche, Handtücher, Vorhänge und andere Gebrauchstextilien. Selbst beschädigte oder abgenutzte Stücke müssen in den Altkleidercontainern landen und dürfen nicht mehr im Restmüll entsorgt werden.
Unklar ist bislang, wie stark verschmutzte Textilien behandelt werden sollen. In Österreich dürfen solche Stoffe weiterhin in die Restmülltonne, um das Recycling nicht zu beeinträchtigen. Ob diese Regelung auch für Deutschland gelten wird, bleibt abzuwarten.
Warum die neuen Vorschriften?
Die EU verschärft die Entsorgungsregeln, um eine nachhaltigere Textilwirtschaft zu fördern. Bislang landen viele Alttextilien in der Müllverbrennung, obwohl sie recycelt werden könnten. Während die vollständige Wiederverwertung noch nicht ausgereift ist, können unbrauchbare Stoffe bereits als Dämmmaterial oder Putzlappen weitergenutzt werden.
Die Bekleidungsindustrie gehört zu den größten Umweltbelastungen weltweit. Experten weisen darauf hin, dass sie mehr Treibhausgase verursacht als der gesamte internationale Flug- und Schiffsverkehr zusammen. Die neuen Maßnahmen sollen dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck der Branche zu verkleinern.
Welche Konsequenzen drohen bei falscher Entsorgung?
Ob Verstöße gegen die neuen Vorschriften mit Geldstrafen geahndet werden oder ob Mülltonnen mit falsch entsorgten Textilien nicht mehr geleert werden, ist noch nicht geklärt. Bürger sollten sich daher rechtzeitig informieren und ihre ausrangierten Textilien ausschließlich über zertifizierte Sammelstellen entsorgen.