Mit dem Februar treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Von Lohnerhöhungen für Landesbeschäftigte über neue Vorschriften für Photovoltaikanlagen bis hin zu strengeren Regeln für künstliche Intelligenz – ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Mehr Geld für Landesbeschäftigte
Ab dem 1. Februar steigen die Löhne für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder um 5,5 Prozent. Studierende, Auszubildende und Praktikanten erhalten monatlich 50 Euro mehr.
Briefwahl für Deutsche im Ausland
Dauerhaft im Ausland lebende Deutsche können sich bis zum 2. Februar in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl eintragen lassen. Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Gemeinde eingehen. Wer nur vorübergehend im Ausland ist und weiterhin in Deutschland gemeldet bleibt, wird automatisch eingetragen, muss jedoch Briefwahlunterlagen separat beantragen.
Neue Vorschriften für Photovoltaikanlagen
Neu angeschlossene Photovoltaikanlagen müssen ab dem 1. Februar im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (Zerez) eingetragen werden. Diese Maßnahme soll Bürokratie abbauen und die Netzstabilität verbessern. Zudem sinkt ab diesem Datum die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Anlagen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
„Safer Internet Day“ klärt über Risiken auf
Am 11. Februar findet der internationale „Safer Internet Day“ statt. Das Schwerpunktthema 2025 lautet: „Keine Likes für Lügen! Erkenne Extremismus, Populismus und Deepfakes im Netz.“ Ziel ist es, vor allem junge Menschen für Falschinformationen und Manipulationen im Internet zu sensibilisieren.
Maßnahmen gegen Geldwäsche im Immobilienbereich
Ab dem 17. Februar gilt eine neue Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche. Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen Barzahlungen über 10.000 Euro melden. Verstöße können der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen gemeldet werden.
Strengere Regeln für Künstliche Intelligenz
Unternehmen müssen ab dem 2. Februar sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Tools geschult sind. Zudem ist der Einsatz von KI-Systemen verboten, die gegen europäische Werte verstoßen, etwa durch soziale Bewertung oder manipulative Emotionserkennung.
Neue Grenzwerte für Kosmetika
Für Produkte mit den hautaufhellenden Substanzen Alpha-Arbutin und Beta-Arbutin gelten ab dem 1. Februar strengere Grenzwerte. Diese Stoffe können im Körper in Hydrochinon umgewandelt werden, das als potenziell krebserregend gilt. Produkte, die die neuen Vorschriften nicht erfüllen, dürfen nicht mehr verkauft werden.
Einführung der elektronischen Patientenakte
Nach einer erfolgreichen Testphase in Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens soll die elektronische Patientenakte ab dem 15. Februar bundesweit eingeführt werden. Die endgültige Entscheidung hängt von den Ergebnissen der Testphase ab.
Beschränkungen für Hecken- und Baumschnitt
Ab dem 1. März ist das radikale Zurückschneiden oder Entfernen von Hecken und Bäumen verboten, um brütende Vögel zu schützen. Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt, sollten jedoch mit Rücksicht auf Nistplätze erfolgen.
Diese Neuerungen betreffen zahlreiche Lebensbereiche und sollen für mehr Sicherheit, Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit sorgen.