Opfer sexueller Gewalt sollen künftig Notfallverhütungsmittel wie die „Pille danach“ kostenfrei erhalten. Eine Gesetzesänderung, die SPD, Grüne und FDP im Bundestag vorantreiben, sieht vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten in solchen Fällen übernehmen.
Krankenversicherung soll Kosten tragen
Derzeit werden die Kosten für die „Pille danach“ nur bis zum 22. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen. Nach der geplanten Neuregelung soll dies für alle Frauen gelten, die nachweislich Opfer einer Vergewaltigung geworden sind. „Die gesetzliche Krankenversicherung soll künftig die Kosten für Notfallkontrazeptiva tragen, wenn es Anzeichen für einen Missbrauch gibt“, heißt es im Entwurf, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Die „Pille danach“ verhindert eine Schwangerschaft durch eine hoch dosierte Hormongabe. Sie ist seit 2015 rezeptfrei erhältlich und kostet je nach Präparat zwischen 16 und 35 Euro.
Lange geforderte Reform
Frauen- und Sozialverbände fordern die Kostenübernahme nach einer Vergewaltigung seit Jahren. Auch Oppositionsparteien, darunter die Union, hatten sich bereits im vergangenen Herbst für eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen.
Die neue Regelung ist Teil eines größeren Gesetzespakets, das unter anderem auch die Vergütung von Hausärzten betrifft. Konkret soll der sogenannte Honorardeckel für Hausärzte aufgehoben werden. SPD, Grüne und FDP haben sich darauf geeinigt, diese Maßnahmen gemeinsam im Bundestag zu verabschieden.
Die Initiative wird von vielen Seiten als wichtiger Schritt gewertet, um Betroffenen unbürokratische Hilfe zu ermöglichen. Die endgültige Entscheidung soll in den kommenden Wochen im Parlament fallen.